Hengstkörung

Zucht

Hannoveraner Springhengstkörung: Aberkennung Körurteil

Positive Medikation des Hengstes v. Checkter-Stolzenberg
Die routinemäßige Medikationskontrolle (Blutprobe) der gekörten Hengste anlässlich der Hannoveraner Springhengstkörung vom 4. Dezember 2021 hat beim Hengst mit der Kopfnummer 7 v. Checkter/Stolzenberg einen positiven Befund auf den Wirkstoff Acepromacin aufgezeigt. Dieser Befund wurde durch die Analyse der B-Probe bestätigt.

Die Information über die Befundung und die weitere Verfahrensweise wurde der Böckmann Pferde GmbH als Aussteller kommuniziert. Zur Darstellung des Sachverhalts legte der Aussteller dem Hannoveraner Verband eine tierärztliche Bestätigung vor, dass der Hengst zum Scheren vor der Körung mit einem acepromacinhaltigen Medikament behandelt wurde.

Satzungsgemäß wird das Körurteil für den o.g. Hengst aberkannt. Die Medikation des Hengstes stellt einen Satzungsverstoß dar, in dessen Rahmen über weitere Maßnahmen entschieden wird. Eine  erneute Vorstellung des Hengstes zur Körung ist grundsätzlich möglich.