Zweitschriften

Antrag auf Zweitschrift

Das Ausstellen von Zuchtpapieren ist eine hoheitliche Aufgabe, die dem Hannoveraner Verband e.V. vom Staat durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übertragen wurde und von dieser kontrolliert wird. Eine Zweitschrift des Equidenpasses / Eigentumsurkunde kann nur für denjenigen ausgestellt werden, der das Original verloren bzw. zuletzt in den Händen gehalten hat.

Ausgestellte Zweitschriften

Nachfolgend werden die vom Hannoveraner Verband e. V. ausgestellten Zweitschriften für Pferdepässe und/oder Eigentumsurkunden mit Angabe des Antragsstellers bzw. Besitzers aufgelistet. Diese Aufstellung erfolgte nach gründlicher Prüfung entsprechend den Vorgaben der Satzung. Sollte sich wider Erwarten das Original des Pferdepasses und/oder der Eigentumsurkunde eines Pferdes, für das eine Zweitschrift ausgestellt wurde, wieder anfinden, bitten wir um Einsendung.