Die Zuchtstutenprüfungen haben im Hannoveraner Verband einen hohen Stellenwert. Sie sind nicht nur Hinweise auf die Eignung der Stute als Reitpferd, sondern sind auch wertvoll als Nachkommeninformation über die Väter. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Zuchtwertschätzung des Hannoveraner Verbandes.
Bei der Zuchtstutenprüfung werden die Stuten gleichzeitig in das Zuchtbuch eingetragen. Bei Kombinationsterminen findet zusätzlich zu der Zuchtstutenprüfung auch eine Prämierung statt, bei der die Anwartschaft auf die Hannoveraner Prämie vergeben werden kann. Die Zuchtstutenprüfungen können auch über den Hannoveraner Sporttest Springen, Dressur oder Vielseitigkeit in Kombination mit einer Springpferde-, Dressurpferde- oder Eignungsprüfung mit Geländehindernissen, bzw. über bestimmte Sporterfolge abgelegt werden.
Zuchtstutenprüfung
Bei der Zuchtstutenprüfung werden die Grundgangarten, die Springanlage beim Freispringen sowie die Rittigkeit durch die Richtergruppe und einen Fremdreiter beurteilt. Für Dressurstuten ist das Freispringen optional.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt in halben Noten. Es steht die Notenskala von 0 (= nicht geeignet) bis 10 (= ausgezeichnet) zur Verfügung. Im Abschlusszeugnis werden Teilnoten für Grundgangarten, Rittigkeit und Springen ausgegeben. Zusätzlich werden die Stuten bei der Zuchtstutenprüfung in den Einzelmerkmalen Linear beschrieben. Das Prüfungszeugnis sowie die Lineare Beschreibung steht in MeinHannoveraner im Anschluss zur Verfügung.
Eine Rangierung erfolgt nicht. Eine einmalige Wiederholung der Prüfung ist möglich. Es zählt das Ergebnis der zweiten Prüfung.
Zuchtstutenprüfung im Turniersport
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station, im Feld oder als Hannoveraner Sporttest gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stuten bis Ende fünfjährig bestimmte Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse (nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung) genügen zur Ablegung der Zuchtstutenprüfung:
- drei Platzierungen an erster bis fünfter Stelle in Dressur- bzw. Dressurpferdeprüfungen der Klasse L und/ oder höher oder
- drei Platzierungen an erster bis fünfter Stelle in Spring- bzw. Springpferdeprüfungen der Klasse L und/ oder höher oder
- drei Platzierungen an erster bis fünfter Stelle in Vielseitigkeits- bzw. Geländepferdeprüfungen der Klasse A und/oder höher.
Hannoveraner Sporttest
Der Hannoveraner Sporttest sowie die anschließende Prämierung ist als Zuchtstutenprüfung für alle Stuten, der beim Hannoveraner Verband anerkannten Warmblutrassen, offen.
Für vier- bis sechsjährige Dressur- und Springpferde wird der Sporttest in einer Dressur- bzw. Springpferdeprüfung der Klasse A durchgeführt. In der Disziplin Vielseitigkeit besteht der Hannoveraner Sporttest aus einer Eignungsprüfung mit Geländehindernissen.
Die Bewertung der Stuten erfolgt durch zwei Richtergremien. Von den Grundgangarten und der Rittigkeit machen sich die Zuchtrichter während der Vorstellung der Stute in der Prüfung ein Bild. Die Veranlagung fließt über die Grundnote für die erbrachte Leistung während der Prüfung ein, diese wird von den Richtern der Turnierprüfung vergeben. In den Disziplinen Dressur und Vielseitigkeit gliedert sich der Ablauf des Sporttests direkt in die Turnierprüfung mit ein. Im Springparcours werden die Stuten beim Einreiten zunächst im Trab vorgestellt und im Anschluss an den Parcours wird der Schritt am langen Zügel bewertet, bevor die Stute den Platz verlässt. Die Bewertung der Veranlagung kann durch ein Ergebnis einer mindestens gleichwertigen Springpferde-, Dressurpferde- oder Eignungsprüfung aus dem gleichen Jahr ersetzt werden. Waren die Stuten bislang noch nicht im Zuchtbuch des Hannoveraner Verbandes eingetragen, bietet sich im Rahmen des Sporttests die Möglichkeit einer Stutbuchaufnahme im Anschluss an die Prüfung. Zudem können die Stuten mit entsprechender Qualität die begehrte Anwartschaft auf die Hannoveraner Prämie erhalten.
Anmeldung
Prüfungstermine und Adressen, bei denen die Stuten angemeldet werden können, sind unter Termine zu finden. Die Anmeldung ist mit der Nenngebühr von 35,- Euro bis spätestens vier Wochen vor der Prüfung auf einem Nennungsformular an den jeweiligen Veranstalter zu schicken. Den Pferdepass Ihrer Stute müssen Sie am Prüfungstag vorlegen.
Zugelassen sind dreijährige und ältere Stuten, die in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragen sind bzw. spätestens am Prüfungstag eingetragen werden. Wenn Stuten nicht am Prüfungstag aufgenommen werden sollen, ist eine doppelte Prüfungsgebühr zu bezahlen. Die Teilnahme wird im Pferdepass der Stute vermerkt.

Betina Meyer
Organisation und Bearbeitung von Stutbuchaufnahmen, Stutenschauen und Zuchtstutenprüfungen, Verwaltung Prämienstuten, Eintragungsfähigkeit von Stuten
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