Hannoveraner TV: § 11 des Tierschutzgesetzes

Laut § 11 des Tierschutzgesetzes bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde unter anderem wer gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild (hierzu zählen ggf. auch Pferde), halten oder züchten will oder gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält.

Die zuständige Behörde ist in diesem Fall das Kreisveterinäramt. Uns erreichen aktuell Nachrichten, dass die Erteilung dieser Erlaubnis in einigen Regionen mehr und mehr eingefordert und kontrolliert wird. Dieses beinhaltet eine Sachkundeüberprüfung der verantwortlichen Personen sowie die Überprüfung der Pferdehaltung hinsichtlich der Leitlinien.

Einige Landkreise informieren auf ihren Homepages über die Erteilung der sogenannten § 11-Erlaubnis. Gegebenenfalls gibt es dort auch Antragsformulare hierfür.

Offene Fragen hierzu sind zum einen der Status des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier und ab wann eine Pferdezucht gewerbsmäßig betrieben wird. Wie wir in anderen Zusammenhängen bereits erfahren mussten gibt es hierzu keine klaren Regelungen. Unserer Auffassung nach sind im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehaltene Pferde landwirtschaftliche Nutztiere. Eine gewerbsmäßige Pferdezucht würde eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzen. Ab wann diese gegeben ist lässt einen Interpretationsspielraum, den die Kreisveterinärämter unter Umständen unterschiedlich auslegen.

Grundsätzlich sieht der Hannoveraner Verband die Einhaltung der Leitlinien für Pferdehaltung als für das Pferdewohl erforderlich an. Hierbei geht es unserer Auffassung nach allerdings mehr um die Grundsätze, die diese Leitlinien beinhalten, als um die punkt- oder zentimetergenaue Umsetzung. In diesen Fragen stehen unseren Züchtern in Niedersachsen Johanna Baumhus von der Landwirtschaftskammer, im Rheinland die Kreistierzuchtberater und in Hessen Andreas Hornemann vom Landesamt Landwirtschaft beratend zur Seite. Sollten sie Informationen zu den Beratungsinstitutionen in anderen Teilen Deutschlands benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Hannoveraner Verbandes.

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