3-jährig |
- Körung
- Vorläufige Anerkennung 100 Stuten
- Veranlagungstest nach ZVO der FN: gewichtete Endnote mindestens 7,0 bzw. einer dressur- oder springbetonten Endnote von 8,0 und besser abgelegt hat
- ab 2011: Veranlagungstest nach ZVO der FN: Durchschnitt der beiden VA-Zuchtwerte Dressur und Springen von mindestens 100 Punkten
- Hannoveraner Hengste: Qualifikation zum Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes
- Nicht-hannoversche Hengste: Finalqualifikation zum Bundeschampionat des deutschen Reitpferdes
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4-jährig |
- Vorläufige Anerkennung 100 Stuten ohne Bundeschampionatsqualifikation im Vorjahr
- Vorläufige Anerkennung ohne zahlenmäßige Begrenzung bei Bundeschampionatsqualifikation im Vorjahr.
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5-jährig |
- Vorläufige Anerkennung ohne zahlenmäßige Begrenzung bei einem Ergebnis von mindestens 8,0 in einer Dressur-, Spring-, Geländepferdeprüfung oder Eignungsprüfung als Vierjähriger.
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6-jährig |
- Volle Anerkennung ohne Begrenzung - bei Qualifikation zum Bundeschampionat Dressur, Springen oder Gelände als Fünfjähriger
- Keine Deckerlaubnis wenn keine Qualifikation zum Bundeschampionat vorliegt. Die Qualifikation zum Bundeschampionat kann sechsjährig nachgeholt werden, wenn diese fünfjährig nicht erfolgte. Danach erhält der Hengst ebenfalls die volle Anerkennung ohne Begrenzung.
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