TermineNewsSitemapKontaktImpressumHome
Verband
Auktionen
Pferdezentrum Alsfeld
Hannoveraner erleben
Jungzüchter
Seminare
Marktplatz
Sport
Reit- und Fahrschule
Verdener Turniergesellschaft
Links
Sie sind hier: Hannoveraner Zucht -> Körung

Die Hannoversche Hengstkörung (Hauptkörung)

Hauptkörung in Verden

Bevor junge Hengste zum Zuchteinsatz gelangen, müssen sie zweieinhalbjährig in Verden zur Körung vorgestellt werden und die satzungsgemäßen Leistungsanforderungen erfüllen.

Für die Hauptkörung reist eine Auswahlkommission durch das Zuchtgebiet und wählt ca. 100 Hengste aus, die in Verden der Körkommission vorgestellt werden. Die Hengste müssen ein Mindestalter von zwei Jahren, die Grundfarbe Rappe, Braun, Fuchs oder Schimmel haben und die Väter sowie die Väter der fünf weiblichen Vorfahren in der direkten Mutterlinie müssen Hengste sein, die im Hengstbuch I unseres Verbandes eingetragen sind, bzw. eingetragen werden können. Außerdem werden eine tierärztliche Untersuchung und eine Abstammungsüberprüfung verlangt.

Zulassungsbedingungen

Die vorausgewählten Hengste werden bei der Körung in Verden an zwei Tagen beim Freispringen, auf der Dreiecksbahn und auf dem Pflaster vorgestellt. Für ein positives Körurteil muss mindestens die Gesamtnote von 7,0 erreicht werden.

2. Körung

Kann der Termin der Hauptkörung nicht wahrgenommen werden besteht die Möglichkeit, an der Nachkörung im November/oder an der Körung unter dem Reiter im April teilzunehmen. Für beide Termine findet keine Vorauswahl statt.

Anforderungen zur Eintragung in das Hengstbuch

Folgende Leistungsanforderungen, die die Zuchtbuchordnung an Hengste stellt, müssen für die Eintragung in das hannoversche Hengstbuch erfüllt werden:

Antragstellung zur Eintragung in das Hengstbuch

Hengste werden nicht automatisch in das Hengstbuch eingetragen. Die Eintragung erfolgt erst durch ausdrücklichen schriftlichen Antrag des Hengsthalters auf Anerkennung bzw. Körung. Dies gilt auch für ältere Hengste oder Hengste anderer Zuchtgebiete bzw. Populationen. Dieser Antrag muss bis Mitte November für die folgende Decksaison beim Verband in Verden eingehen. Die Vorstellung zur Anerkennung der Althengste erfolgt meist im Zusammenhang mit der Nachkörung in Verden im November/Dezember und im Februar. Über die Eintragung der Hengste entscheidet dann der Zuchtbuchausschuss.

Standortwechsel/Besamungsgenehmigung

Jeder Hengstbesitzer muss wissen, dass dieser Antrag in jedem Jahr aufs neue gestellt werden muss. Die Anerkennung gilt zudem jeweils nur für den angegebenen Standort, so dass jeder Standortwechsel unserem Büro zu melden ist. Die Anerkennung ist mit einer Gebühr verbunden, die jährlich entrichtet werden muss. Eine Besamungsgenehmigung ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gesondert zu beantragen.

Weitere Informationen und Anmeldungen

Die zur Zeit im Hengstbuch I eingetragenen Hengste des Hannoveraner Verbandes finden Sie im Hengstverteilungsplan.Weitere Fragen und Anmeldungen zur Anerkennung von Hengsten senden Sie bitte an [ Thogrefe(at)Hannoveraner.com ] oder [ Uhahne(at)Hannoveraner.com ].