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Hengstleistungsprüfung

Nach der Körung müssen die jungen Hengste die Hengstleistungsprüfung ablegen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: die Hengstleistungsprüfung (mindestens 70 Tage). Die Kombination aus 30-tägigem Veranlagungstest und Turniersportprüfungen (Basis-/Aufbauprüfungen) oder der Einsatz in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse S bzw. Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M. Gekörte Hengste ohne Leistungsprüfung erhalten nur dreijährig eine vorläufige Zuchtzulassung, die auf 100 Stuten begrenzt ist.

Die Hengstleistungsprüfung

Bei der Hengstleistungsprüfung, die in Niedersachsen in Adelheidsdorf und Schlieckau stattfindet, werden während der Vorbereitungszeit Noten für die interieuren Eigenschaften, die Grundgangarten, das Freispringen sowie die Rittigkeit durch den Trainingsleiter vergeben. Beim Abschlusstest werden diese Merkmale noch einmal von einer Richterkommission bewertet. Als Ergebnis werden Teilindices für Dressur und Springen sowie ein Gesamtindex ausgewertet.

Die Gewichtung der Prüfungsteile

Merkmale Gesamtindex Dressurindex Springindex (Angaben in Prozent)

Charakter

T*

5,00

5,00

5,00

Temperament

T

5,00

5,00

5,00

Leistungsbereitschaft

T

5,00

5,00

5,00

Konstitution

T

5,00

5,00

5,00

Rittigkeit

T

15,00

20,00

-

Springanlage

T

7,50

-

30,00

Trab

T

2,50

5,00

-

Galopp

T

2,50

5,00

-

Schritt

T

2,50

5,00

-

Rittigkeit

P*

15,00

30,00

-

Anl. Freispringen

P

7,50

-

17,50

Anl. Parcoursspringen (Testreiter)

P

10,00

-

17,50

Trab

P

2,50

5,00

-

Galopp

P

2,50

5,00

-

Schritt

P

2,50

5,00

-

Geländeprüfung - Galopp

P

5,00

-

7,50

Geländeprüfung - Springen

P

5,00

-

7,50

 

100,00

100,00

100,00

*T = Trainingsnoten - P = Prüfungsnoten