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Stutbuchaufnahmen

Alle Stuten und Hengste, die in der Hannoveraner Zucht eingesetzt werden sollen, müssen in entsprechenden Abteilungen des Hannoverschen Stutbuches bzw. Hengstbuches eingetragen sein. Hier werden alle Angaben zu dem Pferd (wie z. B. Abstammung, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintragungsnoten, Leistungsprüfung, Bedeckungen usw.) festgehalten.

Bevor die Eintragung erfolgen kann, müssen die Zuchttiere beurteilt werden. Diese Beurteilung findet für Stuten bei der Stutbuchaufnahme statt. Ein Fohlen kann nur dann registriert und gekennzeichnet werden, wenn seine Mutter spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in eine Abteilung des Stutbuches eingetragen wurde.