
Besitzer einer eingetragenen Stute, von der dem Hannoveraner Verband im vergangenen Jahr eine Bedeckung gemeldet wurde, erhalten zu Jahresbeginn die Abfohlmeldung sowie einen Briefumschlag für eine Haarprobe des Fohlens, die zur Abstammungsüberprüfung benötigt wird. Wurde die Abstammung der betreffenden Stute noch nicht per DNA-Typisierung überprüft, erhalten die Besitzer auch hierfür einen entsprechenden Umschlag.
Auf der Abfohlmeldung werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen. Es ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses.
Wenn eine Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von 28 Tagen, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober gemeldet werden. Bei Fohlen von Landbeschälern wenden sich die Züchter an die zuständige Deckstelle, bei Fohlen von Privatbeschälern ist die Geburt telefonisch oder schriftlich der Verbandsgeschäftsstelle in Verden mitzuteilen, jedoch nicht mit der Abfohlmeldung.
Ist eine Stute nicht tragend, hat sie verfohlt oder stirbt das Fohlen bevor es registriert ist, wird dies auf der Abfohlmeldung eingetragen. Im letztgenannten Fall muss auch Geburtsdatum und Geschlecht des Fohlens mit angegeben werden.
Bevor ein Pferdepass ausgestellt werden kann, werden alle Fohlen einer Abstammungsüberprüfung unterzogen. Diese wird mit Hilfe einer DNA-Analyse anhand der Haarwurzeln durchgeführt. Die Umschlag mit der entsprechenden Haarprobe kann bereits vor dem Brenntermin an das Labor GeneControl, Grub, geschickt werden, damit der Pferdepass bald möglichst ausgestellt werden kann.