
Mitgliedschaft: Die Pferdebesitzer müssen Züchter des Hannoveraner Verbandes sein, das heißt, sie müssen eine eingetragene Zuchtstute besitzen.
Alter: Hannoveraner und Hessen der Geburtsjahrgänge 2006 bis 2000.
Interieur und Rittigkeit: Haben höchsten Stellenwert. Die Pferde müssen charakterlich einwandfrei sein, nervenstark, mit gutem Temperament und unkompliziert im gesamten Umgang. Rittigkeit im Sinne von Handlichkeit, natürlichem Gleichgewicht, Reaktion auf die Reiterhilfen. Insbesondere hinsichtlich der Anlehnung und der Akzeptanz des Gebisses sollten die Pferde unkompliziert sein.
Gesundheit: Zugelassene Pferde werden klinisch und röntgenologisch untersucht.
Grundgangarten: Ein geregelter, fleißiger Schritt, ansonsten praktische und geregelte Grundgangarten.
Größe: Eine Vielfalt unterschiedlicher Größen angestrebt, wobei kleinere Pferde ausdrücklich erwünscht sind. Die Obergrenze bei der Größe sollte bei ca. 172 cm liegen.
Angestrebter Ausbildungsstand: Solide reiterliche Grundausbildung; Erfahrung im Gelände ist wünschenswert.
Fahren: Ein- oder zweispännig gefahrene Pferde, gegebenenfalls sogar Zweispänner sind ausdrücklich erwünscht.
Herausgebrachtsein: Gepflegte Frisur, wobei der Langhaarschutz bei der Schweifrübe erhalten bleiben soll, kein Einflechten.