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Mitglied werden im Hannoveraner Verband e. V.

Der Verband hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder sind Hannoveraner Züchter. Sie haben das Recht, die Einrichtungen des Verbandes zu nutzen, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen und Anträge zu stellen. Die Mitgliedschaft Hannoveraner Züchter beinhaltet den Bezug unserer Zeitschrift "Der Hannoveraner®".

[ Antrag auf Mitgliedschaft ]

Wie werde ich Hannoveraner Züchter?

Die Mitgliedschaft Hannoveraner Züchter kann beantragen, wer Besitzer mindestens einer aktiv eingetragenen Zuchtstute in einer Abteilung des Hannoverschen Zuchtbuches ist.

Hannoveraner Züchtern wird im Eintrittsjahr die einmalige Eintrittsgebühr von 150,- Euro (seit 1. Januar 2007), eine Umschreibegebühr für die Stute von 40,- Euro und eine Gebühr für unsere Satzung in Höhe von 10,- Euro erhoben. Im Eintrittsjahr  mit einer Stute werden also Gebühren in Höhe von 200,- Euro erhoben. Der jährliche Beitrag setzt sich aus 35,- Euro Mitgliedsbeitrag, 25,- Euro Stutenbeitrag (pro Stute) und der Gebühr für den Pferdezuchtverein zusammen, dem Sie als Hannoveraner Züchter ebenfalls beitreten müssen. Als Hannoveraner Züchter erhalten Sie automatisch jeden Monat unsere Verbandszeitschrift "Der Hannoveraner®".

Zwei Möglichkeiten gibt es, Mitglied im Hannoveraner Verband e. V. zu werden:

a) Sie haben eine Stute (3-jährig oder älter), die noch nicht in Hannover als Zuchtstute eingetragen ist. Dann erwerben Sie die Mitgliedschaft bei der für die Aufnahme in das hannoversche Zuchtbuch erforderlichen Stutbuchaufnahme.

b) Sie erwerben eine Stute, die bereits in Hannover beurteilt und in eine Abteilung des hannoverschen Zuchtbuches aufgenommen wurde. In diesem Fall werden Sie mit der Umschreibung der Stute auf Ihren Namen Hannoveraner Züchter.

In beiden Fällen füllen Sie eine Eintrittserklärung aus, auf der Sie uns die Stuten, die unter Ihrem Namen geführt werden sollen, nennen. Sie müssen als neues Mitglied eine einmalige Eintrittsgebühr laut Gebührenordnung und wie vor beschrieben, bezahlen. Mit Ihrer Unterschrift auf der Eintrittserklärung erkennen Sie die Bestimmungen des Hannoveraner Verbandes e. V., die in der Satzung festgelegt sind, an.

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie zudem Mitglied in einem örtlichen Pferdezuchtverein sein müssen.

Bei der Stutbuchaufnahme wird die Stute an der Hand auf der Dreiecksbahn im Schritt und Trab vorgestellt und von einer Kommission beurteilt. Anhand dieser Beurteilung und der Abstammung wird die Stute in eine der vier Abteilungen des Hannoverschen Zuchtbuches eingetragen. Die Eintragungsgebühr für eine dreijährige hannoversche Haupt- oder Stutbuchstute oder Vollblutstute beträgt 30,- Euro, während die Gebühr für vierjährige und ältere hannoversche Haupt- oder Stutbuchstuten oder Vollblutstuten 40,- Euro beträgt. hinzu kommt eine einmalige Eintrittsgebühr von 150,- Euro und 10,- Euro für die Satzung und Zuchtbuchordnung.

Für Stuten anderer Populationen gelten andere Gebühren.

[ Gebührenordnung ]

Wie werde ich "Hannoveraner Partner"? (passives Mitglied)

Die Mitgliedschaft als "Hannoveraner Partner" ist unabhängig vom Wohnort. Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt 25,- Euro, der Jahresbeitrag 50,- Euro. Im ersten Jahr als "Hannoveraner Partner" fallen also 75, - Euro an. Für passive Mitgliedschaften im Ausland gelten andere Gebühren.

Hannoveraner Partner erhalten zwölf Mal im Jahr die Mitgliederzeitschrift "Der Hannoveraner®". Hier werden nicht nur alle Satzungsänderungen veröffentlicht sondern alle für das Zuchtgeschehen relevanten Nachrichten und Termine der Stutbuchaufnahmen und Schauen oder der Zuchtstutenprüfungen. Zudem enthält "Der Hannoveraner®"; eine Reihe interessanter Fachbeiträge rund um Pferdezucht und -sport. Für ausländische Mitglieder geben wir eine englische Zusammenfassung mit den interessantesten Artikel und Nachrichten heraus.

Hannoveraner Partner kann werden, wer einen schriftlichen Antrag einreicht.

[  Antrag auf Mitgliedschaft als "Hannoveraner Partner" ]

Die Kündigung einer Mitgliedschaft - sowohl als Hannoveraner Züchter wie auch als Hannoveraner Partner - ist nur zum Jahresende mit einer Frist von sechs Wochen möglich.