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Wie wird eine Stute angemeldet?

Prüfungstermine und Adressen bei denen Sie Ihre Stute anmelden können, sind in „Der Hannoveraner", im Internet veröffentlicht und bei den zuständigen Pferdezuchtvereinen zu erfragen.

Die Anmeldung ist mit der Nenngebühr von 35,- Euro bis spätestens vier Wochen vor der Prüfung auf einem Nennungsformular oder formlos (dann mit einer Kopie des Abstammungsnachweises) an den jeweiligen Veranstalter zu schicken.

Den original Pferdepass Ihrer Stute müssen Sie am Prüfungstag vorlegen.Wenn Stuten fremder Populationen nicht am Prüfungstag aufgenommen werden sollen, ist eine doppelte Prüfungsgebühr zu bezahlen.

[ Nennungsformular ]

Zulassungsvoraussetzung

Zugelassen sind dreijährige und ältere Stuten, die in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragen sind bzw. spätestens am Prüfungstag eingetragen werden. Die Teilnahme wird im Pferdepass der Stute vermerkt.

Eine einmalige Wiederholung der Prüfung ist innerhalb eines Jahres möglich. Es zählt das Ergebnis der zweiten Prüfung.

Gaststuten, die bei anderen Verbänden eingetragen sind, können nach Absprache mit dem Hannoveraner Verband an der Zuchtstutenprüfung teilnehmen.