
Die Gebühren und Beiträge sind vor Ort zu entrichten. Da eine Rechnungsstellung nicht möglich ist, sollten Sie Bargeld oder Schecks bei sich haben.
Bei der Bezahlung der Gebühren erhalten Sie einen Ausdruck aus dem Zuchtregister mit der Benotung Ihrer Stute. Dieses Zuchtregister ist von Ihnen im Stallbuch zu führen. Zudem wird in der Zuchtbescheinigung (roter Pferdepass oder Abstammungsnachweis) die Stutbuchaufnahme eingetragen.