- Die Benotung der Springanlage in der Hengstleistungsprüfung. Im Durchschnitt der Springkriterien muss ein Hengst mindestens die Note 8,5 erreichen und/oder einen Teilindex im Springen von mindestens 125 Punkten. Außerdem muss er ein entsprechendes Springpferdepedigree haben.
- Qualifikation über den Turniersport mit folgenden Leistungen:
fünf Placierungen in Springprüfungen der Kl. S an erster bis dritter Stelle oder
- bei fünf- und sechsjährigen Hengsten Qualifikation zum Bundeschampionat des Deutschen Springpferdes oder
- bei vierjährigen Hengsten zweimaliges Erreichen der Wertnote 8,0 und besser in Springpferdeprüfungen. Dies führt zur vorläufigen Aufnahme. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach Qualifikation zum Bundeschampionat. - Über Nachkommenerfolge: Hier werden die FN-Zuchtwerte berücksichtigt sowie S-placierte Nachkommen.
- Ein Zuchtwert aus der Zuchtstutenprüfung von mindestens 120 Indexpunkten bei mindestens 15 Nachkommen.
Die Aufnahme junger Hengste in das Programm Hannoveraner Springpferdezucht ist zeitlich befristet. Nach der Aufnahme wird über eine erste Fortschreibung für drei weitere Jahre wird entschieden, wenn die Leistungen (Ergebnisse aus Zuchtstutenprüfung und Turniersport) des ersten Fünfjährigenjahrganges vorliegen. Eine nochmalige Überprüfung der Vererbungsleistung erfolgt auf Grund der Leistungen des ersten Achtjährigenjahrganges.