||||||
PresseSitemapKontaktImpressumHome
Organisation
Bezirksverbände
Pferdezuchtvereine
Jungzüchter
Auktionen
Ausbildung
Pferdezentrum Alsfeld
Marktplatz
Hannoveraner erleben
Sport
Verdener Turnier
Seminare
Termine
Links
Sie sind hier: Zucht -> Chippen von Pferden

Registrierungspflicht für Pferdezüchter

Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 wurde nun für Deutschland die Entscheidung getroffen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip gekennzeichnet werden müssen.
Zusätzlich hierzu ist es notwendig, dass der Halter von Fohlen beim zuständigen Kreisveterinäramt seines Wohnsitzes eine Registriernummer erhält. Ohne diese Nummer können vom Hannoveraner Verband keine Pferdepässe ausgestellt werden. Um in der Abfohlsaison einen unproblematischen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir alle Züchter/Halter von Pferden, uns diese Registrierungsnummer mitzuteilen.
Sie finden die 12-stellige Nummer auf Ihrem Bescheid von der Tierseuchenkasse.

Sollten Sie noch keine Registriernummer haben, müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Kreisveterinäramt beantragen. Adressen und z.T. Anträge für Ihre Region finden Sie auch auf unserer Homepage.
Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne telefonisch behilflich (Thorsten Hogrefe -67 37 10, Thomas Francke -67 37 16, Vanessa Kaminski -67 37 11, Betina Meyer -67 37 42).

Liegt Ihnen schon eine Registriernummer vor, melden Sie diese bitte umgehend mit dem folgenden Vordruck an Hannoveraner Verband: 

                                       
[Meldung der Registriernummer]


[Niedersachsen] - [Schleswig Holstein][Thüringen][Hessen][Nordrhein- Westfalen][Sachsen]